Allgemeine Geschäftsbedingungen Verein Mokka
- Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB» genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verein Mokka (nachfolgend wird der Verein Mokka «wir» oder «Auftragnehmer» genannt) und dem Kunden (nachfolgend «Kunde», «Sie» oder «Auftraggeber» genannt) für Dienstleistungen (nachfolgend «Leistungen» genannt), die auf unserer Webseite www.mokka.ch und www.vereinmokka.ch (nachfolgend «Website» genannt) angeboten oder mit dem Kunden besonders vereinbart werden.
Die Website wird betrieben von:
Verein Mokka
Michael Schweizer
Allmendstrasse 14
CH-3600 Thun
msanliker@mokka.ch
Mit dem Kunden abgeschlossene Einzelvereinbarungen gehen den vorliegenden AGB vor. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
Der Verein Mokka behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Alle Änderungen werden mit der Veröffentlichung der neuen AGB auf der Website wirksam. Der massgebliche Zeitpunkt für die Anwendbarkeit der gültigen AGB ist das Datum der Annahme unserer Offerte.
Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Offerte akzeptieren. Durch die Annahme der Offerte erklären Sie sich mit den nachstehenden Bedingungen sowie unserer Datenschutzerklärung einverstanden und erklären, dass Sie befugt sind, rechtsverbindliche Verträge abzuschliessen, und mindestens 18 Jahre alt sind.
- Angebotene Leistungen
Wir erbringen grundsätzlich Leistungen in folgenden Bereichen:
- Kulturelle Darbietungen
- Gastronomie
Der Verein Mokka behält sich das Recht vor, die Leistungen jederzeit zu ändern.
- Annahme der Offerte/Vertragsabschluss
Unsere schriftlichen Offerten sind vom Datum der Ausstellung an 30 Tage gültig, sofern auf der Offerte keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist. Mit der schriftlichen Annahme der Offerte akzeptiert der Auftraggeber die in der Offerte aufgeführten Leistungen zu den Bedingungen in diesen AGB. Zusätzlich erbringen wir Leistungen zu den auf unserer Website publizierten oder dem Kunden direkt mitgeteilten Preisen.
Ein verbindlicher Vertrag entsteht mit der schriftlichen Bestätigung der Auftragsausführung oder mit Beginn der Leistungserbringung durch den Verein Mokka.
- Vertragspflichten des Vereins Mokka
Der Verein Mokka ist zur sorgfältigen, gewissenhaften und getreuen Ausführung der Leistung verpflichtet. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.
Der Verein Mokka ist verpflichtet, gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Wir bemühen uns, dass ein Kunde mehrheitlich von der gleichen Person betreut wird, können dies jedoch nicht garantieren.
Der Verein Mokka ist zu allen Handlungen ermächtigt, die zur ordnungsgemässen Ausführung des Auftrags gehören. Sie wird den Kunden regelmässig oder auf Verlangen über den Stand der Leistungen informieren und darüber Rechenschaft ablegen.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Verein Mokka erbringt seine Leistungen auf der Grundlage der Informationen, die vom Kunden erteilt werden. Der Kunde ist verpflichtet, den Verein Mokka nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemässen Auftragsausführung notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ist ausschließlich der Kunde verantwortlich.
Erfüllt der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht, trägt er die Folgen einer solchen Pflichtverletzung. Insbesondere hat er den Verein Mokka für einen allfälligen Mehraufwand zu entschädigen.
- Kulturelle Dienstleistungen
Allfällige Termine für die Durchführung der vereinbarten Leistungen werden mit dem Kunden vereinbart. Der Vertrag über den Leistungsbezug kommt mit dem Ticketkauf zustande. Der Verein Mokka behält sich das Recht vor, einen Termin (Kulturelle Angebote) aufgrund unvorhergesehener Umstände (z.B. Krankheitsfälle beim Personal, der Künstler) abzusagen. Die Tickets werden in diesem Fall ohne die Bankgebühren zurückerstattet.
Sollte der Kunde den vereinbarten Termin (Dienstleistungen wie in Punkt zwei deklariert), aus welchen Gründen auch immer, nicht wahrnehmen können, ist der Verein Mokka nicht verpflichtet die Tickets zurückzuerstatten.
- Leistungsänderung
Soweit sich die Umsetzung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirkt, insbesondere auf den Aufwand des Vereins Mokka oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere eine Erhöhung der Vergütung und eine Verschiebung allfällig vereinbarter Termine.
- Beizug von Dritten
Der Verein Mokka ist berechtigt, für die Erfüllung des Auftrags nach eigenem Ermessen/oder nach vorgängiger Zustimmung des Auftraggebers Dritte beizuziehen. In diesem Fall sorgt der Verein Mokka dafür, dass die durch sie eingegangenen vertraglichen Pflichten durch den Dritten eingehalten werden.
- Vergütung, Spesen und Steuern
Die Vergütung erfolgt grundsätzlich nach den Preisen der aufliegenden Speise- und Getränkekarten, den auf www.mokka.ch und www.vereinmokka.ch angegebenen Ticket-, Abo- und Showpreisen sowie den Offerten. Er Verein Mokka behält sich das Recht vor, seine Preisansätze jederzeit zu ändern. Die Vergütung von Dienstleistungen wird anhand der aktuell gültigen Preisansätze verrechnet.
Spesen und sonstige Auslagen sind in der Vergütung nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat zu den effektiven Kosten bzw. branchenüblichen Sätzen in Rechnung gestellt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.
Die Vergütung und die Spesen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer und allfälligen weiteren gesetzlichen Abgaben.
- Rechnungsstellung
Der Verein Mokka stellt nach 30 Tagen für die von ihr erbrachten Leistungen und angefallene Spesen und Steuern Rechnung. Die Rechnung enthält eine Aufstellung über die erbrachten Leistungen, die Aktivitäten sowie den Zeitaufwand und der zu bezahlenden Spesen und Steuern. Der Verein Mokka ist berechtigt, für bereits geleistete Leistungen und Auslagen Zwischenrechnungen zu stellen. Der Verein Mokka kann auch angemessene Kostenvorschüsse auf zu erbringenden Leistungen und Auslagen vor Beginn der Leistungserbringung verlangen.
Die Vergütung mit den Spesen und Steuern sind 30 Tage nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
- Urheberrecht
Der Verein Mokka behält in vollem Umfang sämtliche ihr zustehenden Urheberrechte an den Arbeitsergebnissen. Er räumt dem Kunden ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, unwiderrufliches, ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen ein.
- Geheimhaltung
Der Verein Mokka ist verpflichtet, Dritten gegenüber strengstes Stillschweigen über alle ihr vom Kunden anvertrauten oder sonst bekannt gewordenen geschäftlichen, betrieblichen oder technischen Informationen und Vorgänge zu wahren, welche vertraulichen Charakter haben. Diese Pflicht besteht über die Beendigung des Vertrags uneingeschränkt fort.
- Aufbewahrung von Unterlagen/Zurückbehaltungsrecht
Der Verein Mokka hat die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen aller Art (z.B. Urkunden, Verträge, Vermerke, Korrespondenzen etc., gleichgültig, ob im Original, als Kopie oder im Entwurf) sorgfältig aufzubewahren und verwendet diese nur in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags, oder so weit eine gesetzliche Pflicht besteht.
Der Verein Mokka behält sich das Recht vor, die ihr überlassenen Unterlagen bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen zurückzubehalten.
- Gewährleistung
Soweit die Leistungen mangelhaft sind, beschränkt sich der Anspruch des Kunden, soweit gesetzlich zulässig, nach Wahl des Vereins Mokka auf Nachbesserung, Minderung oder Ersatz. Führt die Nachbesserung nicht zur Mängelfreiheit, kann der Kunde Minderung verlangen.
- Haftung
Der Verein Mokka erbringt die vereinbarten Leistungen mit der nötigen Sorgfalt. Er haftet für Schäden, soweit sie ihre direkte Ursache in einer nachgewiesenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung der vertraglichen Pflichten oder anderer Sorgfaltspflichten durch den Verein Mokka haben.
Soweit gesetzlich zulässig, ist jede weitere Haftung aus Vertrag oder aus einem anderen Rechtsgrund ausdrücklich ausgeschlossen.
- Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt, d.h. bei Eintritt von Ereignissen ausserhalb der Kontrolle der betroffenen Partei (wie beispielsweise bei behördlichen Anordnungen und Massnahmen, Arbeitskonflikten, Fällen von Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien), welche die Leistungserfüllung wesentlich beeinträchtigen oder verunmöglichen, hat die betroffene Partei die andere Partei von der Art des betreffenden Ereignisses und seiner voraussichtlichen Dauer so rasch wie möglich schriftlich zu benachrichtigen. In diesem Fall ist die betroffene Partei berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistung im Umfang der Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, hat aber bei Dahinfallen des betreffenden Ereignisses die Leistungserbringung umgehend wieder aufzunehmen.
Die Parteien werden sich in guten Treuen bemühen, die Auswirkungen eines Ereignisses von höherer Gewalt so weit als möglich zu reduzieren.
- Beendigung des Vertrags
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeiten oder durch Kündigung. Aus wichtigem Grund kann der Auftrag mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Als wichtiger Grund gilt jeder Umstand, der es der kündigenden Partei nach Treu und Glauben unzumutbar macht, am Vertrag festzuhalten, namentlich die Eröffnung des Konkurses, eines Nachlass- oder eines ähnlichen Verfahrens über den Kunden. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
- Datenschutz
Der Verein Mokka erhebt und verarbeitet nur personenbezogene Daten, die zur Durchführung des mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrags notwendig sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere unter Beachtung der geltenden Datenschutzgesetze. Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten, Ihrer Rechte und damit zusammenhängender Fragen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.mokka.ch, welche einen integrierenden Bestandteil dieser AGB bildet.
- Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB aus irgendeinem Grund rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sofern nichts anderes vereinbart, gilt die unwirksame Bestimmung als durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung und dem Willen der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses weitestgehend Rechnung trägt. Gleiches gilt für eventuelle Lücken in diesen AGB.
- Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf diese AGB, die darauf beruhenden Vertragsbeziehungen und allfällige Streitigkeiten findet ausschliesslich materielles schweizerisches Recht Anwendung.
Der Gerichtsstand für natürliche Personen ist der Sitz des Vereins Mokka oder am Wohnsitz des Kunden. Für juristische Personen gilt ausschliesslich der Sitz des Vereins Mokka als Gerichtsstand.